Das Team von THE WATCH REGISTER kann auf eine unübertroffene Erfolgsbilanz bei der Wiederbeschaffung von Uhren verweisen – sie haben in den letzten 10 Jahren 3000 verlorene und gestohlene Uhren wiedergefunden. Sobald wir eine gestohlene Uhr gefunden haben, kümmert sich unser auf die Wiederbeschaffung spezialisiertes Team darum, sie wiederzubeschaffen. Wir ergreifen Maßnahmen, um die Uhr zu sichern, und arbeiten während des gesamten Wiederbeschaffungsprozesses eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um Ihnen die bestmöglichen Chancen auf Wiederbeschaffung zu bieten.

Diebstahlopfer und Versicherer können unser auf die Wiederbeschaffung gestohlener Uhren spezialisiertes Team mit der Wiederbeschaffung beauftragen. Wenn wir den Auftrag erhalten, eine Uhr wiederzubeschaffen, stellen wir im Namen des rechtmäßigen Eigentümers einen Antrag und setzen uns proaktiv mit allen Beteiligten – Polizei, Versicherern, Verkäufern und dem Opfer – in Verbindung, um ihm die Uhr zurückzugeben oder eine finanzielle Entschädigung zu sichern.

Im Laufe von 30 Jahren haben wir als Teil unserer Muttergesellschaft, des Art Loss Register, eine beachtliche Kompetenz bei der Lösung komplexer Eigentumsfragen entwickelt. Wir verhandeln auch dann noch erfolgreich, wenn die Verjährungsfristen für einen Anspruch bereits abgelaufen sind. Unsere langjährigen Beziehungen zu internationalen Strafverfolgungsbehörden und unsere Kontakte zur Uhrenbranche bieten uns eine einzigartige Ausgangslage, um für Geschädigte und Versicherer regelmäßig erfolgreiche Wiederbeschaffungen zu erzielen.

Wir arbeiten auf einer „Ohne Erfolg, keine Gebühr“-Basis.

Wenn Sie uns mit der Wiederbeschaffung beauftragen, berechnen wir eine Wiederbeschaffungsgebühr in Höhe von 20 % Ihres letztendlichen Nettonutzens – diese wird nur bei erfolgreicher Wiederbeschaffung fällig. Der letztendliche Nettonutzen wird auf der Grundlage des aktuellen Marktwerts der Uhr berechnet.

Wenn Sie die Uhr lieber selbst oder mit Hilfe der Polizei wiederbeschaffen möchten, erheben wir eine Auffindungsgebühr in Höhe von 5 % Ihres letztendlichen Nettonutzens – diese wird nur bei erfolgreicher Wiederbeschaffung fällig und auch nur dann, wenn wir die Uhr zuerst gefunden haben.

Wenn wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Uhr gefunden haben, können Sie sich für eine der beiden Optionen entscheiden.

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